Behandlungskosten
Eine Privatpraxis ist eine ärztliche Praxisform, in der ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandelt werden – also Personen, die entweder privat krankenversichert sind oder ihre medizinischen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Der zentrale Unterschied zur klassischen Kassenarztpraxis besteht darin, dass eine Privatpraxis keine Kassenzulassung besitzt und somit nicht mit gesetzlichen Krankenkassenabrechnen kann.
Ein Arzt in einer Privatpraxis ist ganz normal approbiert, also staatlich zugelassen, und Mitglied der zuständigen Ärztekammer. Er darf aber keine gesetzlich Versicherten zu lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) behandeln,weil er keinen sogenannten Vertragsarztsitz inne hat. Dadurch unterliegt er auch nicht dem kassenärztlichen Budget- oder Zeitdruck, sondern kann sich mehr Zeit pro Patient nehmen und flexibler therapieren – etwa mit individuelleren Diagnose- und Behandlungsverfahren.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nicht nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), wie bei Kassenärzten.Dabei wird jede einzelne Leistung detailliert aufgelistet. Der Regelsatz liegt beim 2,3-fachen GOÄ-Satz, bei besonderem Aufwand sind bis zum 3,5-fachen möglich.
Privatpraxen bieten für viele Menschen eine echte Alternative zur regulären Versorgung – insbesondere hinsichtlich Vermeidung langer Wartzeiten auf einen Termin bzw. im Wartezimmer, vor allem bei einem Facharzttermin. Ferner bieten Privatpraxen auch die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, die gezielt eine spezialisierte oder intensivere Behandlung suchen. Wer Wert auf Zeit, Qualität, Planbarkeit und Therapiefreiheit legt, findet in der Privatpraxis oft genau das richtige Umfeld –vorausgesetzt, man ist bereit, die Kosten zu tragen oder abzusichern.
Kann ich mich als gesetzlich Versicherter privat behandeln lassen?
Ja, als gesetzlich Versicherter können Sie sich auch privat behandeln lassen –das ist rechtlich ausdrücklich erlaubt. Sie haben mehrere Möglichkeiten, privatärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, entweder als Selbstzahler oder im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.